Unsere Dienstleistungen bieten sprachliche, technische und administrative Unterstützung für diejenigen, die Hilfe bei österreichischem Arbeitsrecht oder bei verschiedenen Verwaltungsverfahren benötigen. Unser Ziel ist es, die Prozesse in diesen Bereichen für unsere Kunden verständlicher und transparenter zu machen und sie dabei zu unterstützen, selbstbewusst die notwendigen Schritte zu unternehmen.
1. Bewerbungsservice
(Sprach- und administrativ unterstützende Stellenangebote)
Im Rahmen dieser Dienstleistung bieten wir unter anderem folgende Unterstützung an:
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Erstellung und sprachliche Redaktion von Bewerbungsunterlagen
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Erstellung von Lebenslauf und Motivationsschreiben
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Bei der Entwicklung einer Bewerbungsstrategie
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bei der administrativen Vorbereitung des Bewerbungsprozesses
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Bei der Vorbereitung der Kommunikation mit den Arbeitgebern
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in der Darstellung der Nutzung des Systems, das für die Absendung der Anträge verwendet wird
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Hilfe bei der Nutzung des Bewerbungssystems und der Verwaltung der Bewerbungen
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in der Organisation und strukturierten Verwaltung der Dokumente
Gebühren für Bewerbungsservices
Die Prämie hängt davon ab, ob Sie EU-/EWR-Bürger sind oder bereits über ein gültiges Arbeitserlaubnis für Österreich/Deutschland als Nicht-EU-Bürger verfügen.
Für EU-/EWR-Bürger
z. B. ungarische Staatsbürger
Restbetrag der Gebühr: 200 EUR
Für Stammkunden: 300 EUR (150 + 150)
Nicht EU-Bürger, mit gültiger Arbeitserlaubnis
In Österreich/Deutschland
Restbetrag der Gebühr: 250 EUR
Nicht EU-Bürger, ohne Arbeitserlaubnis
In Österreich/Deutschland
Restbetrag der Gebühr: 350 EUR
Die Teilabrechnung ist keine erstattungsfähige Anzahlung, sondern ein Teil der Gebühr, der in der endgültigen Rechnung ausgewiesen wird. Die Dienstleistung beginnt nach Eingang der Teilabrechnung. Die detaillierten Zahlungsbedingungen finden Sie unten.
Weitere Dienstleistungspreise
Für die folgenden Dienstleistungen gilt eine separate Vereinbarung.
Steuerberatung
Steuererstattung, Dokumente
Familienzulag – Grundpaket
Beih38 + Beih100, grundlegende Überprüfung
3. Kind +30 EUR/Jahr
Familienzulag – Prämie
Volle Überprüfung und Ausfüllung
3. Kind +30 EUR/Jahr
ID Austria
Datum und Uhrzeit
Vorsorgekasse
Unterstützung bei der Registrierung
Allgemeine Hilfe
Datum, Formulare, Übersetzung
Wann muss man bezahlen?
Die Zusammenarbeit erfolgt in zwei Schritten.
Teilabrechnung: Es ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Teilabrechnung ist die Gebühr für die Vorbereitung der Dienstleistung und die Einleitung des Prozesses (Auswertung der Bedarfsmessung, Selbstauswertung, Lebenslauf und Motivationsschreiben, Übersetzungen, Bewerbungsstrategie, Suche nach Arbeitgebern, Aufbau und Testung eines dedizierten E-Mail-Systems sowie die Einleitung des Bewerbungsverfahrens). Daher ist sie nicht erstattungsfähig. Wenn Sie als Verbraucher innerhalb der 14-tägigen Frist vom Vertrag zurücktreten, gilt Punkt 9.4. des Vertrags: In diesem Fall wird nur eine mit der bereits erbrachten Dienstleistung proportionaler Gebühr fällig.
Restbetrag der Gebühr: Die Rechnung wird erst erstellt, wenn die Bestellung als erfüllt gilt. Dies geschieht, wenn wir Ihnen ein Angebot anbieten, das Ihren Anforderungen entspricht (gemäß den Bedingungen in der Anfragebeurteilung), oder wenn Sie eine Arbeit übernehmen, auch wenn diese nicht den Angaben in der Anfragebeurteilung entspricht. Die Frist für die Zahlung der Rechnung beträgt 30 Tage. Bei Zahlungsverzug können Zinsgebühren gemäß dem österreichischen ABGB in Höhe von 10 EUR pro Aufforderung sowie angemessene Kosten für die Durchsetzung der Forderung erhoben werden.
Die Dienstleistung beginnt nach Eingang der online unterzeichneten Dokumente und der Teilabrechnung. Auf Grundlage einer individuellen Prüfung besteht auch die Möglichkeit einer Kostenerstattung, dies ist jedoch nicht automatisch und muss separat angefordert werden.
Der Preis ist weder eine Erfolgsprämie noch eine Arbeitsvermittlungsgebühr, sondern Gegenleistung für die Bewerbung und die administrativen Dienstleistungen.
2. Steuertechnische und administrative Hilfe
Im Rahmen der Dienstleistung bieten wir technischer und administrativer Unterstützung an, z. B.:
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Bei der Erstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Steuererklärung
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Bei der Ausfüllung von Formularen
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in der Datenorganisation
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Verwendung elektronischer Systeme
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in der allgemeinen Veranschaulichung der Verwaltungsprozesse
Preis:
50–150 EUR je nach Aufgabenumfang (abhängig von der Aufgabenumfang)
Fälligkeitsdatum:
8 Tage.
3. Vorbereitung der Bearbeitung der Familienbeihilfe (Familienzulag)
Im Rahmen der Dienstleistung bieten wir Unterstützung an:
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Bei der technischen Vorbereitung des Familienbeihilfeantrags
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in der Organisation der erforderlichen Dokumente
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unterstützung bei der Ausfüllung des Formulars
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in der Nutzung des elektronischen Systems
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in der allgemeinen Veranschaulichung des Behördenverfahrens
Preis:
Grundpaket (Grundkontrolle, Unterstützung bei der Ausfüllung der Beih38- und Beih100-Formulare): 90 EUR / Jahr, maximal für 2 Kinder.
Premium-Paket (Überprüfung der gesamten Dokumentation, vollständige Ausfüllung von Beih38 und Beih100, Fehlerprüfung, Vorbereitung der Einreichung, Vermeidung von Nachfüllanfragen): 150 EUR / Jahr, maximal für 2 Kinder.
Bei beiden Paketen sind +30 EUR pro Kind pro Jahr für jedes weitere Kind enthalten.
Fälligkeitsdatum:
8 Tage.
4. Sondertechnische und administrative Hilfe
Bei speziellen Angelegenheiten bieten wir folgende Unterstützung an:
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Terminvereinbarung
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Ausfüllen von Formulare in deutscher Sprache
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Übersetzung und Bearbeitung eines Kündigungsschreibens
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Allgemeine Informationen bezüglich eines Arbeitsvertrags oder eines Gehalts
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Unterstützung der Nutzung elektronischer Systeme
Preis:
30–50 EUR pro Veranstaltung
Fälligkeitsdatum:
8 Tage.
5. ID Austria
Im Rahmen der Dienstleistung helfen wir bei der Reservierung und der Einrichtung des Systems.
Preis:
50 EUR
6. Vorsorgekasse (obligatorische betriebliche Vorsorgekasse)
Im Rahmen der Dienstleistung helfen wir bei der Registrierung.
Preis:
30 EUR / Registrierung
Für die Dienstleistungen gemäß den Punkten 2–6 gilt eine separate Vereinbarung.
Wichtige Informationen
WEST BEST JOB e.U. bietet sprachliche, technische und administrative Unterstützung. Diese Dienstleistung gilt nicht als Arbeitsvermittlung, Steuerberatung oder Rechtsvertretung.
Die Gebühr für die Dienstleistung ist Gegenleistung für die bereitgestellten Leistungen und gilt nicht als Vergütung für Erfolg. Die Gebühr hängt weder von der Entstehung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund des Bewerbungsprozesses noch von einer behördlichen Entscheidung ab.
